Die Schulpflegschaft der Steinbrink-Grundschule
Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden einer Schule bilden die Schulpflegschaft.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern und Kinder in der Schule über die Klassenebenen hinaus. Nach dem Gesetzestext soll die Schulpflegschaft die Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule fördern und die Interessen der Eltern bei der Erziehungs- und Bildungsarbeit vertreten. Aus der Schulpflegschaft werden deshalb sechs Elternvertreter in die Schulkonferenz gewählt.
Die Schulkonferenz trifft sich in der Regel zweimal im Schuljahr. An den Sitzungen nehmen sechs gewählte Lehrer und auch die Schulleitung teil.